Kurse für Flüchtlinge
Sprachkurse
klassische Sprachkurse
Kursfinder Refugees Integration Niedersachsen („ReiN“) (hier weitere Infos) des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums
- Euro-Schulen Hannover
- Evangelische Erwachsenenbildung Hannover
- Cella Sankt Benedikt, Voßstr. 36, 30161 Hannover, +49(0)511/9628823
Jeden Freitag Nachmittag bieten wir in der Zeit von 15 Uhr bis 17.30 einen Deutschkurs zur Vertiefung an. Interessierte, die an einem Kurs teilnehmen oder teilgenommen haben und die Möglichkeit zur Vertiefung spezieller Fragen oder auch zur allgemeinen Wiederholung nutzen möchten, sind herzlich eingeladen. Deutschkenntnisse sollten auf dem Niveau Ende A1 bis Anfang A2 vorhanden sein. Vielleicht gibt es ja noch Flüchtlinge, die gerne zusätzlich an ihren Deutschkenntnissen arbeiten wollen. Mit lieben Gruß, Bruder David Damberg OSB mailto:david.damberg@googlemail.com Stand 15.06.2016 - Grenzenlos - Deutsch mit Flüchtlingen Weitblick Hannover, c/o Kristina Vortmann, Brackebuschstraße 2, 30451 Hannover
wöchentliche Konversationskurse in Ahlem, der Bult, Südstadt mailto:grenzenlos@weitblicker.onmicrosoft.com Stand 15.06.2016
studienvorbereitende Sprach- und Mathematikkurse
Berufsspezifische Sprachkurse
- Koordinationsstelle ALBuM
Berufsbezogene Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten mit Praktikum im Rahmen des ESF-BAMF-Programms
Onlinekurse
Schwerpunkt Sprachvermittlung
Siehe dazu auch den Bericht der Stiftung Warentest: Apps zum Deutschlernen
- App Ankommen
- Apll Lern Deutsch - Stadt der Wörter
- http://www.papagei.com/de/deutschkurse/
- http://portal-deutsch.de/lernen/ich-will-deutsch-lernen/
- interaktiver Online-Kurs: Deutsch als Zweitsprache
- Sprachkurse des Radios Deutsche Welle
Schwerpunkt Landeskunde und interkulturelle Kompetenz
- Radio Deutsche Welle - Mach dein Herz auf
- Bundesinstitut für Berufsbildung - Videos zur Ausbildung von Geflüchteten
Das Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bietet zur Unterstützung des Berufsbildungspersonals kurze Video-Filme an, in denen Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Sprache und Kultur aus der Sicht von Ausbildenden, aber auch von Auszubildenden dargestellt werden. Mit den Filmen sollen Verantwortliche und Interessierte für das Thema gewonnen und sensibilisiert werden
berufsorientierte Lernsoftware
Übungen zu den Grundbildungskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie Einstiegshilfen in Textverarbeitung und Internetnutzung Die Inhalte sind jeweils nach Berufsfeldern und nach Schwierigkeitsgrad differenziert.
Verbraucherschutz
Integrationskurse
Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können (§ 43 Abs. 2 AufenthG). Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Unterricht findet in der Regel ganztägig in Gruppen mit maximal 20 Teilnehmern unterschiedlicher Muttersprachen statt. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ bescheinigt.
Die Teilnahme an einem Integrationskurs wird in der Regel vom BAMF gefördert, sobald der Geflüchtete vom BAMF eine Anerkennung bzw. von der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erhält, ist er teilnahmeberechtigt. Von daher ist bei Vermittlung eines Flüchtlings in einen Kurs immer zu klären, ob der Träger der Maßnahme sich selber um die damit verbundene Bürokratie kümmert oder ob der Flüchtling das selbst erledigen muss.
Nach erteilter Aufenthaltserlaubnis (AE) und Übergang des Leistungsbezugs ins JobCenter (JC) kann i.d.R. eine sog. "Intergrationskursverpflichtung" ausgestellt werden, sodass das BAMF die Kosten für den Integrationskurs trägt (BAMF muss positive Antwort an JC übermitteln). Sollte die Antwort negativ sein (v. a. Personen mit AE nach § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen)) kann eine Antragsstellung auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF durch den Flüchtling selbst oder zusammen mit einem Integrationskursträger erfolgen. Eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist nach § 44 AufenthG gegeben. Der Antrag ist hier zu finden: [1]
Kursfinder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge