Integrations- und Sprachkurse

Aus NK-Mitte
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Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Beim Sprachkurs soll das Sprachniveau B1 erreicht werden. Am Ende der Kurse steht eine Sprachprüfung und eine landeskundliche Prüfung.

Rechtliche Grundlage für die Durchführung des Integrationskurses ist § 43 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Integrationskursverordnung (IntV) und die Integrationskurstestverordnung (IntTestV). Auf seiner Webseite stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nähere Informationen zu folgenden Integrationskurs-bezogenen Unterthemen bereit:

Die Integrationskurse werden in der Regel von freien Bildungsträgern angeboten. Flüchtlinge bis zu einem Alter von 21 Jahren können auch das weit umfangreichere Angebot zur Teilnahme an einem SPRINT-Kurs in der Berufsschule wahrnehmen, das ebenso die Anforderungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllt.

Eigentlich ist es Aufgabe des jeweiligen Heimbetreibers, festzustellen welche Geflüchteten an einem Integrationskurs teilnehmen sollten und diese bei der Anmeldung für einen entsprechenden Kurs zu unterstützen. Auch die Unterstützung bei der Anmeldung für einen Sprachkurs gehört eigentlich in den Aufgabenbereich der Heimbetreiber. Allzu häufig stellen wir fest, dass mangels systematischen Vorgehens etliche Geflüchtete durchs Raster fallen. Da können wir unterstützen, indem wir gemeinsam mit dem/der Geflüchteten den passenden Kurs bei den üblichen Kursanbietern recherchieren und Heimbetreiber und Integrationsmanagement darum bitten, den Fall zur Abwicklung des erforderlichen Papierkram zu übernehmen. Falls es dabei haken sollte (etlichen Sozialarbeitern fehlt noch die praktische Berufserfahrung) hier die Seite des BAMF, die über die Zulassungsformalitäten informiert.

Liste der zugelassenen und aktiven Integrationskursträger in Hannover (Stand: November 2020)

Übersicht DeuFöV-Kurse

(Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV))

Deutschsprachförderung Arbeitsagentur - Kurssuche

Hier unter „Bildungsbereich“ auswählen: „Berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a AufG / DeuFöV“ und als Ort Hannover eingeben.

Informationen zu speziellen Kursträgern in Hannover (Stand: Juni 2019)